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Soforthilfe im Trauerfall

Erben und Vererben

Wichtige Informationen zur Erbschaft, Erbfolge und Nachlassregelung

Was Sie über Erbrecht wissen sollten

Das Thema Erben und Vererben ist für viele Menschen mit Unsicherheiten verbunden. Welche Rechte und Pflichten habe ich als Erbe? Wie kann ich zu Lebzeiten vorsorgen? Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?

Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte des deutschen Erbrechts. Bei konkreten rechtlichen Fragen empfehlen wir Ihnen, einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar zu konsultieren.

Wichtige Themen im Überblick

Gesetzliche Erbfolge

Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist? Die gesetzliche Regelung erklärt.

Erbschein

Wann Sie einen Erbschein benötigen und wie Sie ihn beantragen.

Erbausschlagung

In welchen Fällen es sinnvoll sein kann, ein Erbe auszuschlagen.

Fristen beachten

Wichtige Fristen, die Sie im Erbfall unbedingt kennen sollten.

Die gesetzliche Erbfolge

Wenn kein Testament existiert, regelt das Gesetz, wer erbt

1. Ordnung: Kinder und Enkel

Direkte Nachkommen erben zu gleichen Teilen. Ist ein Kind bereits verstorben, treten dessen Kinder (die Enkel) an seine Stelle.

2. Ordnung: Eltern und Geschwister

Sind keine Nachkommen vorhanden, erben die Eltern. Ist ein Elternteil verstorben, erben dessen Nachkommen (Geschwister des Erblassers).

3. Ordnung: Großeltern und deren Nachkommen

Sind keine Erben der ersten beiden Ordnungen vorhanden, kommen Großeltern und deren Nachkommen (Onkel, Tanten, Cousins) zum Zug.

Ehepartner

Der Ehepartner erbt immer neben den Verwandten. Die Höhe seines Anteils hängt vom Güterstand und davon ab, welche Erben der Ordnungen vorhanden sind.

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Erbrecht

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach erben zunächst der Ehepartner und die Kinder. Sind keine Kinder vorhanden, erben die Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen (Geschwister). Die genaue Verteilung hängt vom Güterstand der Ehe und der Anzahl der Erben ab.

Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die Erbenstellung nachweist. Sie benötigen ihn zum Beispiel für die Umschreibung von Grundstücken, den Zugang zu Bankkonten oder Versicherungen. Der Erbschein wird beim Nachlassgericht beantragt.

Ja, Sie können ein Erbe innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls ausschlagen. Dies kann sinnvoll sein, wenn der Nachlass überschuldet ist. Die Ausschlagung muss beim Nachlassgericht erklärt werden und gilt für den gesamten Nachlass – Sie können nicht nur die Schulden ausschlagen.

Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanteil am Erbe für nahe Angehörige (Kinder, Ehepartner, unter Umständen Eltern), die durch Testament enterbt wurden. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss in Geld ausgezahlt werden.

In Deutschland gilt die Erbschaftssteuer. Allerdings gibt es großzügige Freibeträge: Für Ehepartner 500.000 €, für Kinder 400.000 €, für Enkel 200.000 €. Nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert, der Steuersatz richtet sich nach der Höhe und dem Verwandtschaftsgrad.

Persönliche Beratung

Bei Fragen zur Bestattungsvorsorge oder wenn Sie Unterstützung im Trauerfall benötigen, sind wir jederzeit für Sie erreichbar.