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Soforthilfe im Trauerfall

Testament

Ihren letzten Willen rechtssicher verfassen und hinterlegen

Warum ein Testament wichtig ist

Mit einem Testament können Sie selbst bestimmen, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschehen soll. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge – und die entspricht nicht immer dem, was Sie sich wünschen.

Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Liebsten abzusichern, besondere Wünsche festzuhalten und Streit unter den Erben zu vermeiden. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben und worauf Sie achten sollten.

Formen des Testaments

Eigenhändiges Testament

Vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben – ohne Notar gültig.

Notarielles Testament

Vom Notar beurkundet – rechtssicher und beim Nachlassgericht hinterlegt.

Berliner Testament

Gemeinschaftliches Testament für Ehepartner mit gegenseitiger Absicherung.

Erbvertrag

Verbindliche Vereinbarung zwischen Erblasser und Erben – nur notariell möglich.

Formale Anforderungen

Damit Ihr Testament gültig ist, müssen folgende Punkte beachtet werden
1

Vollständig handschriftlich verfasst (bei eigenhändigem Testament)

2

Unterschrift mit Vor- und Nachname

3

Datum und Ort der Erstellung

4

Eindeutige Formulierungen, wer was erben soll

5

Sichere Aufbewahrung (am besten beim Nachlassgericht)

Wichtiger Hinweis

Bei komplexeren Vermögensverhältnissen, Patchwork-Familien oder wenn Sie Unternehmensvermögen vererben möchten, empfehlen wir dringend die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar.

Kleine Fehler in der Formulierung können große Auswirkungen haben und zu langjährigen Rechtsstreitigkeiten führen.

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Testament

Nein, ein eigenhändiges Testament ist auch ohne Notar gültig, wenn es vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben ist. Ein notarielles Testament bietet jedoch mehr Rechtssicherheit und wird automatisch beim Nachlassgericht hinterlegt.

Ja, Sie können ein eigenhändiges Testament jederzeit ändern oder widerrufen, indem Sie ein neues Testament erstellen oder das alte vernichten. Bei notariellen Testamenten ist ein formeller Widerruf beim Notar empfehlenswert.

Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Die gemeinsamen Kinder erben erst, wenn beide Elternteile verstorben sind. Achtung: Nach dem Tod eines Partners kann das Testament nicht mehr geändert werden.

Am sichersten ist die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht. Gegen eine geringe Gebühr wird das Testament dort registriert und kann nicht verloren gehen. Alternativ können Sie es zu Hause an einem sicheren Ort aufbewahren und eine Vertrauensperson informieren.

Grundsätzlich ja, allerdings haben nahe Angehörige (Ehepartner, Kinder, unter Umständen Eltern) Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann nur in Ausnahmefällen entzogen werden.

Bestattungsvorsorge treffen

Neben dem Testament können Sie auch Ihre Bestattungswünsche zu Lebzeiten festlegen. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten der Vorsorge.