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Soforthilfe im Trauerfall

Patientenverfügung

Vorsorge für medizinische Entscheidungen – selbstbestimmt vorsorgen

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der Sie festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen – für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind.

Mit einer Patientenverfügung stellen Sie sicher, dass Ihr Wille respektiert wird, auch wenn Sie ihn nicht mehr selbst äußern können. Sie entlasten damit auch Ihre Angehörigen von schweren Entscheidungen.

Warum eine Patientenverfügung wichtig ist

Selbstbestimmung

Sie entscheiden selbst über Ihre medizinische Behandlung, auch wenn Sie sich nicht mehr äußern können.

Entlastung für Angehörige

Ihre Familie muss nicht in Ihrem Namen schwere Entscheidungen treffen.

Rechtlich bindend

Ärzte und Pflegepersonal sind an Ihre schriftlich festgehaltenen Wünsche gebunden.

Klarheit für alle

Vermeiden Sie Konflikte zwischen Angehörigen und medizinischem Personal.

Was sollte geregelt werden?

Eine gute Patientenverfügung enthält klare Aussagen zu folgenden Themen
1

Lebensverlängernde Maßnahmen (z.B. künstliche Beatmung, künstliche Ernährung)

2

Schmerzbehandlung und Palliativversorgung

3

Wiederbelebungsmaßnahmen

4

Dialyse und andere intensivmedizinische Behandlungen

5

Bluttransfusionen

6

Organspende-Erklärung

Tipps für eine wirksame Patientenverfügung

Konkret formulieren

Je konkreter Sie Ihre Wünsche beschreiben, desto besser können Ärzte danach handeln. Allgemeine Aussagen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ reichen oft nicht aus.

Regelmäßig aktualisieren

Überprüfen Sie Ihre Patientenverfügung regelmäßig (z.B. alle 2 Jahre) und bestätigen Sie sie mit Datum und Unterschrift. So zeigen Sie, dass Ihr Wille aktuell ist.

Ärztliche Beratung

Ein Gespräch mit Ihrem Hausarzt kann helfen, medizinische Begriffe richtig zu verwenden und realistische Situationen zu beschreiben.

Mit Vorsorgevollmacht kombinieren

Ergänzen Sie die Patientenverfügung um eine Vorsorgevollmacht, damit eine Vertrauensperson Ihre Interessen vertreten kann.

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Patientenverfügung

Ja, seit 2009 ist die Patientenverfügung in Deutschland gesetzlich geregelt (§ 1901a BGB). Sie ist für Ärzte und Betreuer verbindlich, wenn sie auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft.

Nein, eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich. Es genügt, wenn Sie die Verfügung schriftlich verfassen und eigenhändig unterschreiben. Eine notarielle Beglaubigung kann aber zusätzliche Sicherheit bieten.

Die Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen. Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für Sie entscheiden darf, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Beide Dokumente ergänzen sich sinnvoll.

Ja, Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit formlos ändern oder widerrufen – auch mündlich. Es empfiehlt sich jedoch, Änderungen schriftlich festzuhalten und die alte Version zu vernichten.

Bewahren Sie das Original an einem leicht zugänglichen Ort auf und informieren Sie Ihre Angehörigen und Ihren Hausarzt. Sie können die Verfügung auch im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.

Ganzheitliche Vorsorge

Neben der Patientenverfügung bieten wir Ihnen auch Beratung zur Bestattungsvorsorge. Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie dabei, alle wichtigen Dinge zu regeln.