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Erste Informationen zum Erbrecht

Die gesetzliche Erbfolge wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Danach steht den Familienmitgliedern ein Pflichtteil des Erbes zu. Das BGB tritt in Kraft, wenn der Verstorbene kein rechtsgültiges Testament hinterlegt hat.

Die Verteilung gliedert sich nach

Erben erster Ordnung: Ehepartner, Kinder, Enkel und Urenkel

Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten

Erben dritter Ordnung: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen

Stiefkinder und Pflegekinder gehören nicht zu den gesetzlichen Erben. Angehörige, die den Verstorbenen gepflegt haben, werden nach der Erbrechtsreform von 2010 höher am Erbe beteiligt.

Man sollte sich frühzeitig über die gesetzlichen Steuerfreibeträge informieren. Durch eine frühzeitige Schenkung kann möglicherweise die Höhe der Erbschaftssteuer verringert werden.

Für eine juristisch einwandfreie Ausführung sollten Sie einen Notar oder Anwalt zurate ziehen.

www.bmj.de/Erben_und_Vererben.htm

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