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Selbst bestimmen, solange es noch geht

Eine Patientenverfügung beinhaltet alle Informationen, die ärztliche Maßnahmen im Fall einer ernsten Krankheit oder eines schweren Unfalls betreffen. Die Fragen, was durchgeführt werden soll oder was nicht, werden beantwortet.

Die Patientenverfügung stellt sicher, dass Ihr Wille geachtet wird, wenn Sie geistig und körperlich dazu nicht mehr in der Lage sind, ihn zu äußern. Bis zu diesem Moment können Sie die Verfügung jederzeit ganz oder in Teilen ändern.

Jeder Erwachsene sollte darüber hinaus festlegen, wer seinen Willen im Notfall vertritt. In der sogenannten Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht wird eine Person genannt, die im Notfall für den Erkrankten entscheiden kann. Falls also die Willenserklärung nicht eindeutig ist oder der tatsächlich eingetretene Fall nicht ausdrücklich berücksichtigt wurde, versucht diese Vertrauensperson im Sinne des Betroffenen zu handeln.

Für eine juristisch einwandfreie Ausführung empfehlen wir, einen Notar oder Anwalt zurate zu ziehen.

www.bmj.de/patientenverfügung

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